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Autismus - der individuelle Weg
Sozialgesetze | Drucken |

Es gibt 12 Sozialgesetze, die im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst sind. Nach §1 des ersten Buches hat die Sozialgesetzgebung folgende Intention:

"(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,  gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. (2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, dass die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen."

Die 12 Bücher des SGB sind im einzelnen:
(Die Links führen Sie auf die Seite www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de zum entsprechenden Kapitel. Bitte beachten Sie, dass für die verlinkten Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann (s. Impressum). Wir haben uns um sorgfältige Auswahl der Links bemüht. Die verlinkten Seiten enthalten Werbung.)

SGB I     Allgemeiner Teil
SGB II    Grundsicherung für Arbeitssuchende
SGB III   Arbeitsförderung
SGB IV   Gemeinsame Vorschriften zur Sozialversicherung
SGB V    Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI   Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII  Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII Kinder und Jugendhilfe
SGB IX   Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB X    Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI   Soziale Pflegeversicherung
SGB XII  Sozialhilfe


Die entscheidenden Gesetzte für den Anspruch auf psychosoziale Hilfeleistungen finden sich  in den Büchern:

- SGB VIII (Hilfen für Kinder, Jugendliche, in Ausnahmefällen junge Erwachsene bis 21LJ (in besonderen Ausnahmen bis zum 27LJ), Hilfen für (schwangere) Mütter/Eltern).

Wichtige §§: 35, 35a, 41

- SGB XII (u.a. Hilfen für Erwachsene, die eine seelische Behinderung haben oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind (psychische Erkrankung), z.B. Hilfestellungen wie betreutes Wohnen, Tagesstätten und Einzelfallhilfen, aber auch Grundsicherung für Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit (weniger als 3h/Tag).

Wichtige §§: 53 - 60 und 67 - 69

- SGB II ("Hartz 4":  Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Hilfen für Erwerbsfähige, die keine Arbeit haben, z.B. Finanzierung der Wohnung und des Lebensunterhaltes. auch bei betreutem Wohnen, wenn es sich nicht um eine stationäre Maßnahme handelt.

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 27. März 2007 )