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Psychiatrie-Entwicklungsprogramm |
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Teil 3, Land Berlin, 1996 (PEP)
1971 wurde vom Bundestag eine Expertenkommission zur "Psychiatrie-Reform" eingesetzt, die die Zustände in den damaligen psychiatrischen Großkrankenhäusern untersuchte. Katastrophale Zustände wurden aufgedeckt: Knapp 40 % der psychisch Kranken und Behinderten waren in Schlafsälen mit mehr als elf Betten untergebracht, knapp 60 % verbrachten dort zwei und mehr Jahre ihres Lebens, die hygienischen Verhältnisse waren völlig unzureichend, es gab kaum Nachsorge.
Das Ergebnis der Untersuchung dieser Expertenkommission wurde im Jahre 1975
in der so genannten Psychiatrie-Enquete verarbeitet ("Leitlinien zur Reform der Psychiatrie"). Die Forderung hieß: "gemeindenahe Versorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen". Die Betroffenen sollten nicht länger fern vom gesellschaftlichen Leben untergebracht, sondern in Wohnortnähe, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben, betreut werden. Für die gemeindenahe Versorgung musste ein gut ineinander greifendes, zuverlässiges Versorgungssystem mit verschiedenen Bausteinen aufgebaut werden. Die daran beteiligten Leistungsträger sind zur Versorgung seelisch Behinderter verpflichtet.
Zur Durchsetzung dieser Pflichtversorgung wurde in Berlin im Jahre 1996 das Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP) vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Es legt für jeden Bezirk ein einheitliches Versorgungssystem fest.
Es beschreibt die Art der Versorgungsangebote und die Anzahl der bereitzustellenden Plätze unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und der Sozialstruktur mit dem Ziel, eine gemeindenahe Versorgung zu gewährleisten.
Weitere Informationen:
Den Vollständigen Text des PEP finden Sie unter:
http://www.reha-steglitz.de/
oder direkt: http://www.reha-steglitz.de/fileadmin/dateien/PEP.pdf
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 10. April 2007 )
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