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Autismus - der individuelle Weg
Psychiatrisches Testament | Drucken |
Ein psychiatrisches Testament ist eine Willenserklärung, mit der die Art der psychiatrischen Behandlung für den Fall einer Zwangsunterbringung in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus festgelegt werden kann. Es ist eine besondere Form der Patientenverfügung, die verhindern soll, dass der Wille des Patienten wegen seiner Unfähigkeit zur Einwilligung in die Behandlung von den zuständigen Ärzten übergangen wird.
Mit der Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik kann der Patient das Recht, über seine Behandlung zu entscheiden, verlieren. Der Gesetzgeber begründet dies mit der krankheitsbedingten Einwilligungsfähigkeit.
Gegen Zwangsbehandlung - nicht gegen die Einweisung - kann man sich in gewissem Maße schützen, indem man diese Form der Patientenverfügung vorsorglich Verfasst. Ein solches psychiatrisches Testament muss im Vollbesitz der Geistigen Kräfte verfasst werden, was durch einen Zeugen schriftlich bestätigt werden sollte (analog Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht).
Inhalt des psychiatrischen Testamentes kann zum Beispiel die Ablehnung von bestimmten Behandlungsmethoden oder des Medikamenteneinsatzes sein. Es kann zudem dokumentieren, von wem Betroffene vertreten werden möchte, wenn z.B. ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Vor der Abfassung von schriftlichen Vorsorgeerklärungen aller Art sollte man sich (kostenlos) fachlich beraten lassen.

Form:

Ein psychiatrisches Testament sollte schriftlich vorliegen, vorzugsweise kombiniert mit der Vorsorgevollmacht. Es kann handschriftlich verfasst werden, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Auf dem psychiatrischen Testament sollten zwei Personen den Willen des Verfassers mit ihrer Unterschrift bezeugen.
Die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar ist möglich, jedoch nicht erforderlich. Darüber hinaus gibt es für ein psychiatrisches Testament keine Bindung an eine bestimmte Form. Es kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Auffindbarkeit:

Ein psychiatrisches Testament kann in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht beim Zentralregister der Bundesnotarkammer hinterlegt (registriert) werden. Die Kosten hierfür liegen nach Auskunft des Zentralregisters (vom 26.01.06) bei 10-20 Euro, je nachdem, wieviel bevollmächtigte eingetragen werden sollen.
(Bundesnotarkammer (K.d.ö.R.), Zentrales Vorsorgeregister, Kronenstraße 42,
10117 Berlin, Info-Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 € /Min.), email: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

Weitere Informationen für Betroffene, Angehörige, Interessierte Laien:

Auf den Seiten des "für alle Fälle e.V. " finden Sie mehr zum Thema psychiatrisches Testament: http://www.faelle.org/ oder direkt unter www.faelle.org/pt.pdf .

http://www.vorsorgeregister.de/,die Homepage des Zentralregisters der Bundesnotarkammer, stellt Informationen zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und zur Registrierung bereit.

Weitere Informationen für professionelle Helfer, Anbieter, und zur Vertiefung:

Auf den Seiten des Antipsychiatrieverlages http://www.antipsychiatrieverlag.de/info/pt.htm wird das Thema ausführlich erläutert.
Man erfährt dort auch etwas über die Hintergründe und die Entstehungsidee des psychiatrischen Testamentes.


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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 27. März 2007 )