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Autismus - der individuelle Weg
Soziotherapie | Drucken |

Soziotherapie ist gemäß § 37 a SGB V eine krankenkassenfinanzierte Leistung für Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung:

"(...)Schwer psychisch Kranke sind häufig nicht in der Lage, Leistungen, auf die sie Anspruch haben, selbständig in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie soll ihnen die Inanspruchnahme ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen ermöglichen.
Sie soll dem Patienten durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen helfen, psychosoziale Defizite abzubauen; der Patient soll in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbständig in Anspruch zu nehmen.
Sie bietet koordinierende und begleitende Unterstützung und Handlungsanleitung für schwer psychisch Kranke auf der Grundlage von definierten Therapiezielen.
Dabei kann es sich auch um Teilziele handeln, die schrittweise erreicht werden sollen(...)"
(Gemäß der Definition des gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus dem Jahr 2004).

Ziele der Soziotherapie sind:

  • Krankenhausvermeidung
  • Schwierigkeiten bei ärztlicher Behandlung abbauen
  • Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen koordinieren
  • Verbesserung der Krankheitseinsicht und -Wahrnehmung

(zitiert aus:www.reha-steglitz.de/index.php?id=99, Stand 10.01.06)

Voraussetzung ist:

Der Patient muß ausreichend behandlungsfähig und -willig sein und einfache Absprachen einhalten können

Was wird angeboten?

Es handelt sich um ambulante Maßnahmen, im Lebensumfeld des Patienten, wie z.B. Begleitung zu Ärzten, (Krisen-, Entlastungs-) Gespräche, Konkrete Hilfen im (häuslichen) Alltag usf. Die Inhalte werden mit dem Patienten und dem zuständigen Arzt besprochen und geplant, sie sind auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt.Maximal werden 120 Stunden Soziotherapie in 3 Jahren verordnet.

Wer bietet Soziotherapie an?

Verordnet werden kann Soziotherapie von Fachärzten für Neurologie/Psychiatrie, aber auch von anderen zugelassenen (Fach-) Ärzten. Ein Hausarzt kann bis zu 3 Stunden Soziotherapie verordnen, um dem Patienten den Gang zu einem Facharzt zu ermöglichen, der Soziotherapie darüber hinaus verordnen darf. Zunächst kann vom Facharzt eine "Probezeit" von 5 Stunden verordnet werden. Näheres erfahren Sie, wenn Sie im Wegweiser Ihres Bezirkes die Rubrik Soziotherapie öffnen. Sollten Sie dort noch keinen Eintrag finden, können Sie sich auf den folgenden Seiten informieren:

Weitere Informationen für Betroffene, Angehörige, Interessierte Laien:

Für professionelle Helfer, Anbieter, und zur Vertiefung:


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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 2. Dezember 2007 )