| Persönliches Budget, Empfehlungen der BAG | | Drucken | |
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Veröffentlichung eines Rundschreibens zum persönlichen Budget, Zitat
"Empfehlungen des Vorstands der BAG GPV an die
Mitgliedsverbünde zur aktiven Gestaltung des Rechtsanspruchs auf ein
trägerübergreifendes persönliches Budget
Diesen Prinzipien entspricht eine Finanzierung mit folgenden Merkmalen:
In einigen Regionen sind bereits Finanzierungsstrukturen entstanden, die sich diesen Anforderungen stellen und in Teilen auch umsetzen. Dabei sind die Finanzierungsstrukturen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII in den zurückliegenden Jahren häufig einer größeren Veränderung unterworfen, als die vieler anderer Leistungen. Die Gestaltung persönlicher Budgets erlaubt eine noch weitergehende Erfüllung der genannten Anforderungen. Mit der Einführung von persönlichen Budgets sind allerdings auch Risiken verbunden. Damit persönliche Budget zu einer besseren oder zumindest gleichwertigen Finanzierungsform werden, sind folgende notwendige Voraussetzungen zu erfüllen:
Vor dem Hintergrund der guten Erfahrungen mit persönlichen Budgets in einigen Gemeindepsychiatrischen Verbünden legt der Vorstand der BAG GPV den Mitgliedsverbünden nahe,
Über diese Voraussetzungen hinaus empfiehlt der Vorstand der BAG GPV weiter,
Die Beratung und Unterstützung, ggf. auch die Assistenz von Hilfeempfängern, die persönliche Budgets in Anspruch nehmen wollen, ist eine wichtige Funktion des Gemeindepsychiatrischen Verbunds. Persönliche Budgets können unter den genannten Voraussetzungen eine wertvolle Ergänzung der vorhandenen Strukturen in den Verbünden sein. Die regionale Versorgungsverpflichtung erfordert ein Hilfe- und Finanzierungssystem, das nicht nur den Einzelfall, sondern zugleich die Gesamtheit aller Hilfefälle in der Region im Blick hat. Deshalb können persönliche Budgets die Weiterentwicklung der Finanzierungsstrukturen von Einrichtungen und Diensten in den Gemeindepsychiatrischen Verbünden mit den eingangs genannten Zielsetzungen keinesfalls ersetzen. Beschlossen in der Vorstandssitzung der BAG GPV am 07.12.2007 (1) Dies ist schon allein deswegen erforderlich, um Inhalt und Umfang der eigentlich notwendigen Sachleistung festzustellen, die Grundlage für die Ermittlung der Höhe des persönlichen Budgets wird." |
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 17. Dezember 2007 ) |
