Home arrow Nachrichten arrow Persönliches Budget, Empfehlungen der BAG

Einloggen, Anmelden






Passwort vergessen?
Noch kein Benutzerkonto?
Registrieren
Autismus - der individuelle Weg
Persönliches Budget, Empfehlungen der BAG | Drucken |

Veröffentlichung eines Rundschreibens zum persönlichen Budget, Zitat

"Empfehlungen des Vorstands der BAG GPV an die Mitgliedsverbünde zur aktiven Gestaltung des Rechtsanspruchs auf ein trägerübergreifendes persönliches Budget

Das Konzept der „personenzentrierten Hilfen“ beinhaltet Qualitätsverbesserungen durch

  • konsequente Orientierung am individuellen Hilfebedarf,
  • Komplexleistungen („wie aus einer Hand“),
  • therapeutische Kontinuität über Maßnahme- und Institutionsgrenzen hinaus („koordinierende Bezugsperson“),
  • Normalisierung (Hilfen im eigenen Lebensfeld statt in spezialisierten Einrichtungen),
  • Vorrang von Selbsthilfe und nicht-psychiatrischen Hilfen.

 Diesen Prinzipien entspricht eine Finanzierung mit folgenden Merkmalen:

  • flexibel bezüglich Art, Umfang und Ort der Erbringung (statt Finanzierung von standardisierten Leistungstypen),
  • individuell passgenau (statt orientiert an Standardmaßnahmen),
  • individuell vereinbart (statt vorgegeben durch Einrichtungskonzeptionen und darauf basierenden Vergütungsvereinbarungen zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer),
  • Einbezug von nicht-psychiatrischen Hilfen.

In einigen Regionen sind bereits Finanzierungsstrukturen entstanden, die sich diesen Anforderungen stellen und in Teilen auch umsetzen. Dabei sind die Finanzierungsstrukturen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII in den zurückliegenden Jahren häufig einer größeren Veränderung unterworfen, als die vieler anderer Leistungen.

Die Gestaltung persönlicher Budgets erlaubt eine noch weitergehende Erfüllung der genannten Anforderungen. Mit der Einführung von persönlichen Budgets sind allerdings auch Risiken verbunden. Damit persönliche Budget zu einer besseren oder zumindest gleichwertigen Finanzierungsform werden, sind folgende notwendige Voraussetzungen zu erfüllen: 

  1. Die persönlichen Budgets müssen bedarfsgerecht sein.
  2. Sie müssen den Hilfeempfängern Entscheidungen über die Art der Durchführung und die Auswahl der Dienstleister ermöglichen.
  3. Sie müssen die erforderliche fachliche Qualifikation der Helfer berücksichtigen.
  4. Indirekt klientbezogene Leistungen, also Leistungen, die über „face-to-face“-Kontakte hinausgehen, müssen berücksichtigt werden.
  5. Sie müssen auch anspruchsberechtigten Menschen zur Verfügung stehen, die die Verwaltung ihrer Budgets selbst nicht übernehmen können oder wollen (z.B. in Gestalt von Gutscheinen oder Assistenten). Dies darf nicht zu Lasten der eigentlich notwendigen Hilfeleistung gehen.

Vor dem Hintergrund der guten Erfahrungen mit persönlichen Budgets in einigen Gemeindepsychiatrischen Verbünden legt der Vorstand der BAG GPV den Mitgliedsverbünden nahe, 

  1. die Möglichkeiten, die in persönlichen Budgets liegen, aktiv für Menschen zu gestalten, die dadurch eine deutliche individuelle angemessenere Unterstützung in ihrer Lebenssituation erfahren, oder die gerade durch Nutzung eines persönlichen Budgets zur Annahme von Hilfe zu bewegen sind. 

Über diese Voraussetzungen hinaus empfiehlt der Vorstand der BAG GPV weiter, 

  1. in den Verbünden aktiv Perspektiven für die Nutzung persönlicher Budgets zu entwickeln und sie den hilfebedürftigen Menschen in den Versorgungsregionen zugänglich zu machen,
  2. auch für die Gestaltung von persönlichen Budgets die wesentlichen Elemente der individuellen Hilfeplanung analog zu denen des IBRP oder vergleichbarer Hilfeplanverfahren anzuwenden,
  3. die Gewährung von persönlichen Budgets regelhaft in den Hilfeplankonferenzen zu erörtern (1) und
  4. sich den Blick auf die gesetzgeberische Idee der trägerübergreifenden persönlichen Budgets nicht verstellen zu lassen. 

Die Beratung und Unterstützung, ggf. auch die Assistenz von Hilfeempfängern, die persönliche Budgets in Anspruch nehmen wollen, ist eine wichtige Funktion des Gemeindepsychiatrischen Verbunds. 

Persönliche Budgets können unter den genannten Voraussetzungen eine wertvolle Ergänzung der vorhandenen Strukturen in den Verbünden sein. Die regionale Versorgungsverpflichtung erfordert ein Hilfe- und Finanzierungssystem, das nicht nur den Einzelfall, sondern zugleich die Gesamtheit aller Hilfefälle in der Region im Blick hat. Deshalb können persönliche Budgets die Weiterentwicklung der Finanzierungsstrukturen von Einrichtungen und Diensten in den Gemeindepsychiatrischen Verbünden mit den eingangs genannten Zielsetzungen keinesfalls ersetzen. 

Beschlossen in der Vorstandssitzung der BAG GPV am 07.12.2007



(1) Dies ist schon allein deswegen erforderlich, um Inhalt und Umfang der eigentlich notwendigen Sachleistung festzustellen, die Grundlage für die Ermittlung der Höhe des persönlichen Budgets wird."

Letzte Aktualisierung ( Montag, 17. Dezember 2007 )